Kurse für drogenauffällige Fahrer gemäß § 70 FeV

Sie waren wegen Drogenauffälligkeiten bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung und müssen jetzt einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung besuchen.

Der TÜV Thüringen bietet verschiedene Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV an. Diese sind auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten.

Kursmodell "SPEED 02"

Dieser Kurs dient der Rehabilitation von drogenauffälligen Kraftfahrern, in dem Sie sich mit den Gründen für den Suchtmittel-Missbrauch auseinander setzen sowie Verhaltensstrategien zur Vermeidung kennen lernen.

Kursablauf:
  • 6 Gruppensitzungen mit insgesamt 18 Stunden
  • 2 x 2 Stunden Nachbetreuung (ca. 17. Woche und 28. Woche nach Kursbeginn)
Ergebnis:
  • Nach diesen Sitzungen (verteilt über einen Zeitraum von 3 bis 5 Wochen) erhalten Sie die erste Teilnahmebescheinigung.
  • Mit Vorlage dieser ersten Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.
  • Nach Absolvieren weiterer 2 Sitzungen erhalten Sie die zweite Teilnahmebescheinigung.
  • Die zweite Teilnahmebescheinigung legen Sie ebenfalls der Behörde vor.
Vorteile:
  • Speicheltest
  • Gruppenstärke von 4 - 8 Teilnehmern