§ 70 (FeV) Kurs - MPU Nachschulung
Sie haben eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) absolviert und im Ergebnis von Ihrer Begutachtungsstelle eine Kursempfehlung für einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 (FeV) erhalten?
Dann sind Sie Ihrem Führerschein schon ein gutes Stück näher!
Auch wenn Ihre MPU-Gutachterin bzw. Ihr MPU-Gutachten bei Ihnen noch einen Bedarf für eine MPU Nachschulung sieht, können Sie nach erfolgreicher Absolvierung eines § 70 Kurses gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Ihren Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde zurückbekommen.
Paragraf 70 Kurs für Alkohol- oder Drogenauffällige
Ein § 70 (FeV) Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung unterscheiden sich generell nach Anlass der MPU. Es gibt den § 70 Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer oder den § 70 Kurs für drogenauffällige Kraftfahrer. Die Schulungsstelle Kraftfahreignung des TÜV Thüringen hat dafür das Kursmodell "LEER" (Alkohol) und "SPEED 02" (Drogen) im Angebot.
Sie haben Fragen zum § 70 Kurs?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel.: 0361 5507180
Ihre Vorteile
- Vertrauen Sie auf über 30 Jahre verkehrspsychologische Kompetenz beim TÜV Thüringen!
- unkomplizierte Terminvergabe
- vertraulich und seriös
- erfahrene Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner
- faire Kosten
Die Schulungsstelle Kraftfahreignung der TÜV Thüringen verfügt über die amtliche Anerkennung zur Durchführung von § 70 Kursen, die durch die zuständige Anerkennungsbehörde ausgestellt wird.
Wichtiger Hinweis: Ein § 70 (FeV) Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ist ausschließlich für Teilnehmende geeignet, die bereits eine MPU absolviert haben. Wer sich frühzeitig mit dem Thema Alkohol oder Drogen auf eine MPU vorbereiten möchte, dem empfehlen wir Ihnen unsere MPU-Vorbereitung "Spurwechsel".