Kurse für drogenauffällige Fahrer gemäß § 70 FeV
Sie waren wegen Drogenauffälligkeiten bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung und müssen jetzt einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung besuchen.
Der TÜV Thüringen bietet verschiedene Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV an. Diese sind auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten.
Kursmodell "SPEED 02"
Dieser Kurs dient der Rehabilitation von drogenauffälligen Kraftfahrern, in dem Sie sich mit den Gründen für den Suchtmittel-Missbrauch auseinandersetzen sowie Verhaltensstrategien zur Vermeidung kennen lernen.
Kursablauf:
- 6 Gruppensitzungen mit insgesamt 18 Stunden
- 2 x 2 Stunden Nachbetreuung (ca. 17. Woche und 28. Woche nach Kursbeginn)
Ergebnis:
- Nach diesen Sitzungen (verteilt über einen Zeitraum von 3 bis 5 Wochen) erhalten Sie die erste Teilnahmebescheinigung.
- Mit Vorlage dieser ersten Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.
- Nach Absolvieren weiterer 2 Sitzungen erhalten Sie die zweite Teilnahmebescheinigung.
- Die zweite Teilnahmebescheinigung legen Sie ebenfalls der Behörde vor.
Vorteile:
- Speicheltest
- Gruppenstärke von 4 - 8 Teilnehmern