Fahreignungsseminar gemäß § 42 FeV

Punkteabbau ist seit Einführung des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems am 1. Mai 2014 nur noch durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich, welches unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert wurde.

Ziele und Inhalte

Mehrmals verkehrsauffällig gewordene Kraftfahrer werden dabei unterstützt, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Das Seminar besteht aus einer Kombination von verkehrspsychologischen und verkehrspädagogischen Elementen.
 
Verkehrspädagogischer Teil:
  • Durchführung durch speziell geschulte Fahrlehrer
  • 2 Module á 90 Minuten
  • Einzelmaßnahme oder Gruppe
  • Inhalte: Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Regelüberschreitung, Gefahrenbewusstsein, Verhaltensalternativen

Verkehrspsychologischer Teil:
  • Durchführung durch speziell geschulte Verkehrspsychologen
  • 2 Sitzungen á 75 Minuten
  • Einzelmaßnahme
  • Inhalte: Wege zur Veränderung des riskanten Verhaltens, Erprobung im Alltag, Besprechung der neuen Erfahrungen

Voraussetzungen für die Teilnahme

Das Fahreignungsseminar wird ausschließlich für Kraftfahrer angeboten, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten (entspricht den Stufen -Vormerkung- und -Ermahnung-) kann 1 Punkt abgebaut werden, allerdings nur einmal in einem Zeitraum von 5 Jahren. Bei 6 und 7 Punkten (entspricht der Stufe -Verwarnung-) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.

Organisation

Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-773 8182 erreichen Sie die Schulungsstelle Kraftfahreignung und können direkt die Termine für den verkehrspsychologischen Teil vereinbaren. Die Unterstützung bei der Suche und Kontaktaufnahme mit einer für die Durchführung des verkehrspädagogischen Teils anerkannten Fahrschule erfolgt spätestens in der ersten Sitzung.

Kontakt

Schulungsstelle Kraftfahreignung

0361 5507180
0800 7738182 (kostenlos aus dt. Festnetz)

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